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   BVerwG, 27.12.1999 - 7 B 188.99   

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BVerwG, 27.12.1999 - 7 B 188.99 (https://dejure.org/1999,15470)
BVerwG, Entscheidung vom 27.12.1999 - 7 B 188.99 (https://dejure.org/1999,15470)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Dezember 1999 - 7 B 188.99 (https://dejure.org/1999,15470)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.10.1985 - VII ZB 16/85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus BVerwG, 27.12.1999 - 7 B 188.99
    Davon abgesehen greift auch die als Entschuldigungsgrund für das Fristversäumnis angegebene Erkrankung des Prozeßbevollmächtigten nicht durch, da weder glaubhaft gemacht noch ersichtlich ist, daß er für den Fall, durch eine unvorhergesehene Erkrankung an der Wahrung der gesetzlichen Fristen gehindert zu sein, die gebotene und zumutbare organisatorische Vorsorge getroffen hat (vgl. BGH VersR 1985, 1189 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.08.2012 - 5 B 37.12

    Verschulden der Versäumung einer Frist i.S.d. § 60 Abs. 1 VwGO

    Daher ist ein Irrtum des Prozessbevollmächtigten über das Wesen dieser Frist, insbesondere darüber, dass sie nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (z.B. Beschlüsse vom 30. April 2010 - BVerwG 8 PKH 5.09 - juris Rn. 7; vom 30. Juli 2008 - BVerwG 5 B 42.08 - juris Rn. 3; vom 22. Januar 2002 - BVerwG 5 B 105.01 - juris Rn. 1; vom 28. März 2001 - BVerwG 8 B 52.01 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 61 und vom 10. Oktober 1989 - BVerwG 9 B 268.89 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 276 S. 17) nicht verlängert werden kann, grundsätzlich nicht entschuldbar (stRspr, z.B. Beschlüsse vom 19. Januar 2010 - BVerwG 8 B 124.09 - juris Rn. 4; vom 5. Juni 2009 - BVerwG 5 B 28.09 - juris Rn. 4 f.; vom 22. Januar 2002 a.a.O. Rn. 3; vom 27. Dezember 1999 - BVerwG 7 B 188.99 - und vom 22. Januar 1998 - BVerwG 8 B 9.98 -).
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